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Sachverständigenhonorar (ab 1. Januar 2009)
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Arbeitszeit je Stunde
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110,00 Euro
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Reise- u. Wartezeit je Stunde
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85,00 Euro
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Tagespauschale bei mehrtägigem Einsatz
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1.000,00 Euro
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Tagegeld/Spesen werden nach den Richtlinien des Bundesfinanzministeriums berechnet.
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Übernachtungskosten, Fahrt-, Flug-, Beförderungskosten
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nach Aufwand
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Fahrtkosten mit eigenem PKW je Kilometer
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0,70 Euro
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Sachkosten
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Schreibkosten pro Seite
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4,00 Euro
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Farbfotos, Farbdrucke je Stück
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2,00 Euro
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Sonstige Auslagen
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nach Aufwand
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Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Diese Honorarsätze gelten auch als vereinbart, wenn aus der Beauftragung heraus eine Zeugenaussage vor Gericht notwendig wird.
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